Rechtsstreitigkeiten

Über Erfolg oder Misserfolg in einem Rechtsstreit entscheidet auch die fachliche Qualifikation der Prozessvertreter. Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kommt es dabei neben den juristischen Kenntnissen auch auf das Verständnis für die technische Komplexität des Rechtsstreites an.

Denn nur derjenige Prozessvertreter kann die Interessen des Mandanten bestens vertreten, der auch den technischen Hintergrund der Auseinandersetzung erfasst hat, und nur dann gelingt es, diesen meist komplexen Sachverhalt dem Gericht verständlich zu machen.

Für die konsequente und schnelle Durchsetzung eines Schutzrechtes ist die einstweilige Verfügung ein wichtiges Instrument. Für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung ist aufgrund des erforderlichen zügigen Handelns eine entsprechende Erfahrung in solchen Verfahren wichtig.

Auch zur Abwehr einer einstweiligen Verfügung durch die Hinterlegung von Schutzschriften bei den in Betracht kommenden Gerichten ist Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet wichtig, um in der Schutzschrift die wichtigen Punkte, die gegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung sprechen, für das Gericht besonders hervorzuheben.

Für die Verteidigung gegen eine Verletzungsklage ist es wichtig, durch genaue Kenntnis des Rechtsgebietes bei gleichzeitigem Erfassen des technischen Hintergrundes die Ansatzpunkte für eine ausgewogene Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

Vor einem Rechtsstreit vor Gericht empfiehlt sich oftmals - aber nicht immer! - eine förmliche Abmahnung, um die Rechtsverletzung ohne Gerichtsverfahren abzustellen. Abmahnkosten kann der Betroffene in aller Regel ersetzt verlangen. Die Wiederholungsgefahr kann meist nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.

Der Betroffene kann Auskunft verlangen und die Zahlung von Schadensersatz, zum Beispiel in Form von entgangenem Gewinn oder einer nachträglichen, sogenannten fiktiven Lizenzgebühr.

Wer zu Unrecht abgemahnt wird, kann prüfen, ob nicht eine Gegenabmahnung in Frage kommt.

Die Anwälte der Kanzlei Gulde & Partner beraten und vertreten ihre Mandanten bei der Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen und der Durchsetzung von Schutzrechten wie auch bei der Verteidigung gegen Inanspruchnahme, unberechtigte Abmahnungen und Angriffe.

Dabei vereint die Kanzlei Gulde & Partner die Kompetenz von Patentanwälten und Rechtsanwälten mit einer spezialisierten Ausrichtung auf den gewerblichen Rechtsschutz (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) unter einem Dach.

 

FAQs Website – Abmahnung

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein außergerichtliches Schreiben, mit dem z.B. ein Rechteinhaber (z. B. Patent,- Marken-, oder Designinhaber) eine Rechtsverletzung beanstandet. Ziel ist es, den – angeblichen – Verletzer zur sofortigen und künftigen Unterlassung aufzufordern und dadurch eine kostspielige Auseinandersetzung vor Gericht zu vermeiden.
Typischerweise enthält eine Abmahnung

  • eine Beschreibung der angeblichen Rechtsverletzung (z. B. Patent- oder Markenverletzung, Wettbewerbsverstoß);
  • eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die häufig bereits vorformuliert ist;
  • eine – in der Regel recht kurze – Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung;
  • eine bezifferte Forderung zur Erstattung von Anwaltskosten;
  • ggf. Schadensersatzansprüche.

Was ist eine sogenannte Abmahnkanzlei?

Der Begriff „Abmahnkanzlei“ ist kein juristischer Fachbegriff, sondern wird umgangssprachlich für Kanzleien verwendet, die regelmäßig und in hoher Zahl Abmahnungen im gewerblichen Rechtsschutz versenden sowie zum Teil auch „geringfügige“ Rechtsverletzungen verfolgen.

Typischerweise vertreten solche Kanzleien Inhaber großer Rechtekataloge – z.B. Inhaber von Verwertungsrechten an Film- und Musikwerken (die bekannten Filesharing-Fälle) oder verfolgen Verletzungen von Kennzeichnungspflichten im E-Commerce.

Häufig in diesem Zusammenhang genannt werden Kanzleien wie etwa Frommer Legal, Fareds, rka oder Schulenberg & Schenk.

Wichtig: Auch wenn eine Kanzlei häufig abmahnt, bedeutet das nicht automatisch, dass die jeweilige Abmahnung unberechtigt ist.

Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich eine berechtigte Abmahnung erhalte?

Wenn die Abmahnung berechtigt ist – Sie also die Rechtsverletzung tatsächlich begangen und zu verantworten haben – sollten Sie besonnen und strategisch vorgehen:

  1. Fristen unbedingt einhalten: Die gesetzten Fristen sind oft kurz und sollten ernst genommen werden, insbesondere die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.
  2. Nichts ungeprüft unterschreiben: Trotz der kurzen Fristen sollten vorformulierte Unterlassungserklärungen nicht ohne Weiteres abgegeben werden, da sie meist – zugunsten des Abmahnenden – weiter als notwendig gefasst sind.
  3. Verstoß sofort beenden: Entfernen Sie z. B. rechtsverletzende Inhalte, Produkte oder Werbung nach Möglichkeit umgehend.
  4. Anwalt einschalten: Sie sollten immer einen auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann auch bei einer berechtigten Abmahnung häufig etwa zu weitreichende Unterlassungserklärungen oder überhöhte Kostenforderungen zurückweisen. Gerne stehen wir Ihnen dabei zur Seite.

Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich eine unberechtigte Abmahnung erhalte?

Wenn die Abmahnung hingegen unberechtigt ist – wenn Sie also keine Rechtsverletzung begangen haben oder das zumindest zweifelhaft ist – gilt folgendes:

  1. Nicht ignorieren: Auch eine unberechtigte Abmahnung dürfen Sie nicht unbeachtet und die gesetzten Fristen nicht einfach verstreichen lassen. Anderenfalls kann zum Beispiel ein Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie erlassen, ohne, dass Sie an dem Verfahren weiter beteiligt werden.
  2. Anwalt einschalten: Insbesondere bei unberechtigten Abmahnungen ist die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts unerlässlich, um teure Fehler zu vermeiden. Dieser prüft, inwieweit die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind und findet gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung. Gerne stehen wir Ihnen dabei zur Seite.
  3. Mögliche Gegenansprüche: Eine unberechtigte Abmahnung kann dazu führen, dass Sie Ihrerseits Ansprüche gegen den Abmahnenden haben. Sie können insbesondere einen Anspruch auf Erstattung Ihrer Rechtsanwaltskosten oder auch einen Anspruch auf Unterlassung (etwa des Versands von Abmahnungen an Ihre Abnehmer) haben.
  4. Reagieren: Im Regelfall sollten Sie auf eine unberechtigte Abmahnung schriftlich reagieren und die geltend gemachten Ansprüche mit einer entsprechenden Begründung zurückweisen. Gegebenenfalls können Sie in Ihrer – am besten von einem Rechtsanwalt formulierten – Antwort auch Gegenansprüche geltend machen.

Zusätzlich kann es sinnvoll sein, eine so genannte Schutzschrift im Schutzschriftenregister durch Ihren Rechtsanwalt hinterlegen zu lassen. In einer Schutzschrift erläutern Sie für ein (deutsches) Gericht, aus welchen Gründen die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche unberechtigt sind. Sollte der Abmahnende eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen, ruft das zuständige Gericht eine hinterlegte Schutzschrift ab. Dadurch können Sie sicherstellen, dass keine einstweilige Verfügung erlassen wird, ohne Ihre Argumente dem Gericht zu Gehör zu bringen.