Rechtsstreitigkeiten

Über Erfolg oder Misserfolg in einem Rechtsstreit entscheidet auch die fachliche Qualifikation der Prozessvertreter. Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes kommt es dabei neben den juristischen Kenntnissen auch auf das Verständnis für die technische Komplexität des Rechtsstreites an.

Denn nur derjenige Prozessvertreter kann die Interessen des Mandanten bestens vertreten, der auch den technischen Hintergrund der Auseinandersetzung erfasst hat, und nur dann gelingt es, diesen meist komplexen Sachverhalt dem Gericht verständlich zu machen.

Für die konsequente und schnelle Durchsetzung eines Schutzrechtes ist die einstweilige Verfügung ein wichtiges Instrument. Für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung ist aufgrund des erforderlichen zügigen Handelns eine entsprechende Erfahrung in solchen Verfahren wichtig.

Auch zur Abwehr einer einstweiligen Verfügung durch die Hinterlegung von Schutzschriften bei den in Betracht kommenden Gerichten ist Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet wichtig, um in der Schutzschrift die wichtigen Punkte, die gegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung sprechen, für das Gericht besonders hervorzuheben.

Für die Verteidigung gegen eine Verletzungsklage ist es wichtig, durch genaue Kenntnis des Rechtsgebietes bei gleichzeitigem Erfassen des technischen Hintergrundes die Ansatzpunkte für eine ausgewogene Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

Vor einem Rechtsstreit vor Gericht empfiehlt sich oftmals - aber nicht immer! - eine förmliche Abmahnung, um die Rechtsverletzung ohne Gerichtsverfahren abzustellen. Abmahnkosten kann der Betroffene in aller Regel ersetzt verlangen. Die Wiederholungsgefahr kann meist nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.

Der Betroffene kann Auskunft verlangen und die Zahlung von Schadensersatz, zum Beispiel in Form von entgangenem Gewinn oder einer nachträglichen, sogenannten fiktiven Lizenzgebühr.

Wer zu Unrecht abgemahnt wird, kann prüfen, ob nicht eine Gegenabmahnung in Frage kommt.

Die Anwälte der Kanzlei Gulde & Partner beraten und vertreten ihre Mandanten bei der Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen und der Durchsetzung von Schutzrechten wie auch bei der Verteidigung gegen Inanspruchnahme, unberechtigte Abmahnungen und Angriffe.

Dabei vereint die Kanzlei Gulde & Partner die Kompetenz von Patentanwälten und Rechtsanwälten mit einer spezialisierten Ausrichtung auf den gewerblichen Rechtsschutz (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) unter einem Dach.