Markenrecht

Für den Erfolg eines Produktes oder eines Dienstleistungsangebotes ist neben der Qualität auch die Abgrenzung zu Konkurrenzprodukten und der Wiedererkennungswert ein wichtiger Faktor.

Für die Abgrenzung und Wiedererkennung spielen Produktnamen, Domainnamen und Unternehmensnamen eine überragende Rolle, die durch entsprechende Schutzrechte (vor allem eingetragene Marken) gegen Missbrauch und Nachahmung geschützt werden müssen.

Um den guten Ruf eines Kennzeichenrechts (Marke, Unternehmenskennzeichen) zu verteidigen, ist die Überwachung der Schutzrechte notwendig.

Durch die Anmeldung einer Marke und durch die Verwendung eines Unternehmenskennzeichens und Domainnamens können ältere Kennzeichenrechte verletzt werden. Daher ist vor der Anmeldung und Benutzung eines Kennzeichens dringend eine Recherche nach bestehenden Rechten zu empfehlen, um kostenintensive Verletzungsverfahren zu vermeiden.

Im Falle eines drohenden Angriffs aufgrund eines älteren Kennzeichenrechtes ist eine frühzeitige Prüfung der Sach- und Rechtslage und Beratung zur weiteren Vorgehensweise notwendig. Dadurch können die möglicherweise entstehenden Schadensersatzansprüche des Gegners auf ein Minimum begrenzt werden.

Im Falle einer drohenden Auseinanderersetzung kann der überraschende Angriff mit einer einstweiligen Verfügung durch frühzeitige Hinterlegung von Schutzschriften bei den in Betracht kommenden Gerichten verhindert werden. Damit kann Zeit gewonnen werden vor allem für unmittelbar bevorstehende Ereignisse (Messen, Präsentationen etc.). Bei einer Verletzung eigener Rechte ist konsequentes und zügiges Handeln erforderlich, um unnötige Schäden zu vermeiden.