Urheberrecht

Kreative Leistungen und gute Ideen verdienen Schutz. In der Informationsgesellschaft gewinnt die Absicherung des geistigen Eigentums zunehmend an Bedeutung. Das Urheberrecht schützt kreative Werke, Inhalte und die Form. 

Geschützt sind Texte, Design, Zeichnungen, Musik, auch Fotografien, Filme und Programme und manches mehr, in das jemand Zeit, Aufwand und kreative Energie gesteckt hat. Der Urheberrechtsschutz erfordert grundsätzlich keine amtliche Registrierung. Dies bedeutet einerseits eine Erleichterung, denn es verursacht zunächst keine Kosten, doch andererseits ist es in der Praxis oftmals gar nicht leicht, den Nachweis der eigenen Urheberschaft zu führen

In einigen Ländern, so den USA, ist eine ergänzende Registrierung des „Copyright“ Vorraussetzung dafür, bestimmte Ansprüche geltend zu machen.

Was durch das Urheberrecht geschützt ist, darf meist nicht einfach so kopiert, genutzt, verwertet werden. Der Urheber kann sich gegen Urheberrechts- verletzungen wehren, er hat Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Ersatz der Abmahnkosten.

Wer ein urheberrechtlich geschütztes Produkt nutzen will, benötigt in der Regel ein Nutzungsrecht, eine Lizenz bzw. ein Lizenzrecht. Nutzungsrechte an geschützten Werken, Software und Content werden am besten durch einen Lizenzvertrag geschützt. Neben Lizenzverträgen sind auch Herstellungs- und Designerverträge und Entwicklungsverträge mit urheberrechtlichen Elementen versehen. Wenn an der Herstellung von urheberrechtlich relevanten Inhalten und Werken, Software und Produkten mehrere Personen oder Unternehmen mitwirken, ist eine vertragliche Gestaltung und Klarstellung der Nutzungsrechte und Verwertungsrechte unbedingt zu empfehlen, sei es in Form von Werkverträgen oder Dienstleistungsverträgen, Kooperationsverträgen oder auch im Gesellschaftsvertrag (GbR, GmbH-Satzung, ARGE usw.). Zu berücksichtigen sind urheberrechtliche Klauseln auch im Arbeitsrecht, im Arbeitsvertrag und entsprechenden Zusatzvereinbarungen.

Software ist von Gesetzes wegen urheberrechtlich geschützt.

Der Urheberrechtsschutz gilt insbesondere auch für viele wesentliche Inhalte der modernen Medien, für den eigentlichen Content, so dass man auch vom Content-Schutz sprechen kann.

Die Anwälte der Kanzlei Gulde & Partner beraten und vertreten Kreative, Hersteller, Entwickler, Nutzer von urheberrechtlich geschützten Werken, bei der Absicherung, dem Schutz und der Durchsetzung ihrer Rechte. Selbstverständlich schützen sie auch vor unberechtigter Angriffen und unbegründeter Inanspruchnahme.