Maschinenbau
Der Maschinenbau betrifft die Konstruktion und Fertigung von komplexen Werkzeugen bis hin zu automatischen Bearbeitungseinheiten, bei denen vor allem Kräfte zur Realisierung von hauptsächlich mechanischen Arbeitsvorgängen genutzt werden. Der Apparatebau betrifft die Konstruktion und Fertigung von Geräten zur Stoffbeeinflussung oder Messung und Regelung.
Der Einsatz von Maschinen oder Apparaten ist in nahezu jedem wissenschaftlichen und technischen Arbeits- oder Forschungsbereich zur Ermöglichung von zum Beispiel mechanischen, chemischen oder elektrischen Vorgängen sowie zu deren Umsetzung zur Erzielung eines Endergebnisses unerlässlich.
Die von Maschinen ausgeführten Operationen können dabei dem Umformen, Urformen, Fügen, Trennen, Bewegen, Messen, Prüfen, Regeln oder Montieren dienen.
Die üblichen Einsatzgebiete des Maschinen- und Apparatebaus sind somit Werkzeugmaschinen, Antriebstechnik, Baumaschinen, Druckereitechnik, Fahrzeugbau und Fahrzeugtechnik, Fördertechnik, Kunststofftechnik, Lebensmitteltechnik, Luft- und Raumfahrttechnik, Medizintechnik, Sondermaschinen, Reinigungstechnik, Textiltechnik, Verfahrens- und Prozesstechnik, Verkehrstechnik, Verpackungstechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Strömungstechnik, Energietechnik, Werkstofftechnik, Robotertechnik, Adaptronic und Mechatronic.
Um einen bestmöglichen Schutz für eine maschinen- oder apperatebauliche Erfindung zu erhalten, muss die erfindungsgemäße Idee in der Patentanmeldung einerseits ausreichend stark abstrahiert werden, damit Wettbewerber keine Umgehungslösungen finden; andererseits ist es wichtig, zwischen der absktrakten Idee und dem konkreten Ausführungsbeispiel eine Reihe von Zwischenverallgemeinerungen zu formulieren, damit im Prüfungsverfahren eine Abgrenzung zum Stand der Technik vorgenommen werden kann, die einen größtmöglichen Schutz vor Nachahmungen der Erfindung bietet.