Neben dem Schutz einer Erfindung durch eine entsprechende Schutzrechtsanmeldung (Patent/Gebrauchsmuster) müssen auch die Regelungen des Arbeitnehmererfindungsrechts (soweit einschlägig) zwingend beachtet werden, um gravierende Rechtsfolgen bis zum Verlust der Schutzrechte und Benutzungsberechtigung zu vermeiden.
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