Patentrecht

Neben dem Schutz einer Erfindung durch eine entsprechende Schutzrechtsanmeldung (Patent/Gebrauchsmuster) müssen auch die Regelungen des Arbeitnehmererfindungsrechts (soweit einschlägig) zwingend beachtet werden, um gravierende Rechtsfolgen bis zum Verlust der Schutzrechte und Benutzungsberechtigung zu vermeiden.

Im Rahmen der Globalisierung der Wirtschaft nimmt die Bekämpfung der Produktpiraterie (z. B. durch Grenzbeschlagnahme) eine immer wichtigere Rolle für die erfolgreiche Vermarktung innovativer Produkte ein.

Die Ausarbeitung einer maßgeschneiderten Schutzrechtsstrategie ist ebenso wichtig wie eine frühzeitige Recherche möglichst vor der Schutzrechtsanmeldung, um unnötige Kosten für Schutzrechte zu vermeiden.
Beim Handel auch mit einfachsten Gebrauchsgütern können ohne weiteres Schutzrechte verletzt werden, was zu kostspieligen Auseinandersetzungen und immensen Schadenersatzzahlungen führen kann. Daher ist vor dem Import oder vor dem Produktionsbeginn für ein neues Produkt dringend eine Recherche nach bestehenden Schutzrechten zu empfehlen.

Die Anwälte der Kanzlei Gulde & Partner vertreten Erfinder und Inhaber der Rechte an der Erfindung sowohl im Anmeldeverfahren als auch im Verletzungsverfahren also bei der Absicherung, dem Schutz und der Durchsetzung ihrer Rechte.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Abwehr unberechtigter Angriffe und unbegründeter Inanspruchnahme.