Neben dem Schutz einer Erfindung durch eine entsprechende Schutzrechtsanmeldung (Patent/Gebrauchsmuster) müssen auch die Regelungen des Arbeitnehmererfindungsrechts (soweit einschlägig) zwingend beachtet werden, um gravierende Rechtsfolgen bis zum Verlust der Schutzrechte und Benutzungsberechtigung zu vermeiden.
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Gulde & Partner erweitert Partnerschaft mit Niklas Mellmann
In der stetigen Entwicklung von Gulde & Partner gibt es aufregende Neuigkeiten: Niklas Mellmann, ein erfahrener und seit 2017 für Gulde & Partner tätiger Patentanwalt, wird zum 01.01.2024 als neuer Partner in der Kanzlei begrüßt. >>
Gulde & Partner vergrößert sich durch Integration von Jungblut & Seuss
In einem bedeutenden Schritt für Gulde & Partner nimmt die Kanzlei als eine der Marktführer im gewerblichen Rechtsschutz die renommierte Kanzlei Jungblut & Seuss aus Berlin Tegel in das Unternehmen auf. Nach dem Zusammenschluss verfügt die Kanzlei nun über mehr als 30 Patentanwälte, von denen 8 Partner sind. >>